AGB

  1. Buchung:
    Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt auf schriftlichem Wege, per E-Mail oder Fax. Bei kurzfristigen Buchungen und auf besonderen Wunsch werden auch telefonische Bestätigungen akzeptiert
  2. An- und Abreise:
    Die Anreise erfolgt am ersten gebuchten Tag frühestens ab 15:00 Uhr. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort oder nach Vereinbarung. Sollte das Mietobjekt ausnahmsweise nicht ab 15:00 Uhr zur Verfügung stehen, kann der Mieter keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 Uhr morgens zu räumen. Mit Zustimmung des Vermieters kann der Zeitpunkt der Abreise verlegt werden. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.
  3. Bezahlung:
    Eine Anzahlung in Höhe von 20% ist spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten. Der Restmietpreis wird bei Anreise fällig.
  4. Stornierung:
    Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich an den Vermieter erfolgen.
    a) Bei Stornierung bis zu 3 Monaten vor Reiseantritt entstehen keine Kosten.
    b) Bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn sind 25% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
    c) Bei Stornierung ab dem 13. Tag vor Mietbeginn sind 50% des bestätigten Mietpreises zu entrichten.
  5. Rücktrittsrecht des Vermieters:
    Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z.B. 1. höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen 2. die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks gebucht wurde 3. der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrits- und Kündigungsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  6. Ferienwohnung:
    Die Ferienwohnung wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    Sollte es zu Schäden in der Ferienwohnung kommen, ist unverzüglich der Vermieter zu informieren. Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
    Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.
  7. Nutzung:
    Das Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet. Sollte der Vermieter feststellen, dass in dieser Wohnung geraucht wurde, ist der Gast zu Schadensersatz verpflichtet. Das bedeutet insbesondere Ersatzbeschaffung einer Wohnung für die Folgegäste und erhöhte Reinigungskosten, diese werden mit einer Pauschale von 400,00€ berechnet. Die Unterkunft darf nur von den, dem Vermieter gemeldeten Personen genutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.Es wird darum gebeten in der Ferienwohnung keine Straßenschuhe zu tragen.
  8. Endreinigung:
    Die Endreinigung beinhaltete nur den üblicherweise anfallenden Aufwand für die Reinigung der Wohnung. Die Wohnung ist besenrein, der Kühlschrank geleert und der Restmülleimer/Biomülleimer geleert, das Geschirr gespült und eingeräumt und der Herd/Ofen sowie die Küchengeräte gereinigt zu übergeben. Bei Übermäßiger Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, dem Gast die erhöhten Reinigungskosten in angemessener Höh(Schließanlage)e in Rechnung zu stellen.
  9. Haftung des Vermieters:
    Die Haftung des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen des Mieters haftet der Vermieter nicht. Die Nutzung des innerhalb des Grundstücks zur Verfügung gestellten Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen und Gegenständen.